Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und 4 kW maximaler Leistung
Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor), einer bbH von max. 45 km/h und max. 4 kW Leistung. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor) und einer bbH von max. 45 km/h. Die maximale Leistung liegt bei 6 kW, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 425 kg haben
Ausbildungsumfang:
12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
Keine Sonderfahrten
Klasse A/A2
Voraussetzungen:
Mindestalter 24 Jahre
20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
Was darf gefahren werden:
Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne jegliche Beschränkung
Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 15 kW Leistung (ab Mindestalter 21 Jahre)
Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt
Ausbildungsumfang:
12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Doppelstunden)
4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:
Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:
Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
keine Sonderfahrten
Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre
Was darf gefahren werden:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 35 kW Leistung, die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW Leistung abgeleitet sind
Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,2 kW/kg betragen
Die Klassen AM und A1 werden miterteilt
Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
Ausbildungsumfang:
12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1
Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahre:
3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A1 seit mind. 2 Jahren:
Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
Keine Sonderfahrten
Klasse B (PKW)
Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre
Oder 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
Was darf gefahren werden:
Kraftfahrzeuge (außer Klassen A1, A2 und A) bis 3.500 kg zG
Für maximal 8 Personen ausgelegt (plus Fahrer)
Anhänger:
Bis 750 kg zG
Über 750 kg zG, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
Die Klassen AM und L werden mit erteilt
Ausbildungsumfang:
12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandschulung
4 Fahrstunden á 45 Minuten auf Autobahnen
3 Fahrstunden á 45 Minuten bei Dämmerung / Dunkelheit
B96 & BE (Anhänger)
Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
Kombinationen aus Kfz bis 3.500 kg zG und Anhänger bis 3.500 kg zG
Ausbildungsumfang:
Nur praktische Ausbildung und Prüfung
Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
3 Fahrstunden (á 45 Minuten) Überlandschulung
1 Fahrstunde (á 45 Minuten) Autobahnfahrt
1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre
Führerschein Klasse B
Was darf gefahren werden:
Gespanne (PKW + Anhänger) mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4250kg
Ausbildungsumfang:
Tageskurs Theorie & Praxis
Keine Prüfung notwendig!
LKW (Klasse C)
Voraussetzungen:
Mindestalter 21 Jahre
18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) über 3.500 kg zG
Für die Beförderung von maximal 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
Anhängerregelung: zG bis max. 750 kg
Die Klasse C1 wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
10 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B:
Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C1:
Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen (3 Solo, 5 Zug)